Kreis Minden-Lübbecke (nw). Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen, das drei Schwerpunkte beinhaltet: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht...
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